Usenet News

Wir informieren über die neuesten Entwicklungen rund um das Thema Usenet

Klappe: Die 2. - GEMA gegen Usenext

Und jetzt?! Landgericht Hamburg erlässt am 05. März 2010 die am 17. Februar 2010 verhandelte einstweilige Verfügung gegen Usenext

Usenet-Trick.de, 06.03.2010

Irgendwie kann man schon fast die Uhr danach stellen. Schon 2007 - wieder der Januar/Februar & wieder das LG Hamburg - hatte die GEMA eine Unterlassungsverfügung gegen Usenext erwirkt. Der Usenet Anbieter hatte im Jahre 2006 seinen Dienst mit der Möglichkeit der illegalen Nutzung beworben. Das wurde damals dann gerichtlich untersagt. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA titulierte früher wie heute, den Ausgang des Verfahrens als "großen Erfolg", veröffentlichte aber nie die genauen Worte der Verfügung. Fragt sich, wie die GEMA einen Erfolg definiert, denn Usenext ist immernoch legal am Markt tätig & hat als präventive Maßnahme gegen Urheberrechtsverletzungen die Abuse-Meldung ermöglicht, womit alles Machbare & Zumutbare geschehen ist, was frühere Urteile vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigen. Mit dieser Abuse-Meldung können User eine illegal verfügbare Datei dem Access-Provider melden, sodass der für die Löschung der Rechte verletzenden Ressource sogen kann.

In der aktuellen Sache geht es speziell um 100 Werke, die man bei der GEMA über den Dienst von Usenext ohne Weiteres, aber nicht legal, downloaden konnte. Wieder erfährt man nichts Genaues zur Verfügung selbst. Nur durch eine Pressemitteilung lässt die GEMA eine, nach eigenen Angaben, "erweiterte Haftung" für Usenet-Provider verkünden. Was so nicht ganz korrekt sein kann, denn haften musste Usenext in der Vergangenheit & auch heute nicht. Die einstweilige Verfügung verpflichtet Usenext nun, die monierten Werke zu entfernen. Ob das bei den technischen Voraussetzungen im Usenet auch gelingt, bleibt abzuwarten. Eine Schliessungsverfügung, wie die GEMA sagt, ist es auf Usenext bezogen definitiv nicht.

Studie aus Groß-Britanien belegt Vorteile für Musikindustrie durch Filesharing

Gibt es überhaupt noch -illegale- Downloads?

Usenet-Trick.de, 03.11.2009

Studie belegt Vorteile für Musikindustrie durch FilesharingKünstler und Promoter wissen es schon lange. Bisher als "illegal" titulierte Download-Quellen haben werbewirksame Wirkung und bevorteilen dadurch die Musikproduzenten und Künstler. Es liegt also keine Schädigung der Rechteinhaber vor, sondern - ganz im Gegenteil - eine absatzfördernde Verbreitung von Musikstücken und Filmen, was in beiderseitigem Interesse geschieht.

Erst kürzlich hat Sängerin Shakira in einem Interview dafür plediert, Musik generell kostenlos zugänglich zu machen. Und es fanden sich viele Kollegen, die Ihre Meinung teilen. Diese Studie belegt nun zum wiederholten Male (es gab schon vor 4 Jahren eine ähnliche Studien mit selbem Ergebnis), dass Filesharer rund doppelt so viel für Musik im Jahr ausgeben, als andere Musikliebhaber.

Auch für deutsche Rechtsprechung dürfte diese Studie folgen haben, denn wenn es keine einseitige Benachteiligung durch wirtschaftliche Schäden für die Inhaber von Urheberrechten gibt, liegt auch kein Recht auf Schadenersatz vor - da es überhaupt keinen Schaden gibt. Es liegt somit auch keine Strafbare Handlung vor.

Heute ist sowieso schon vieles was man im Usenet findet, legal vom Produzenten oder dessen Agenten oder der Künstler selbst veröffentlicht worden. Eben weil sie um die Vorteile und die starke Reichweite genau bescheid wissen. "Illegale Downloads aus dem Usenet" sind ein Mythos aus vergangenen Zeiten. Sicher mit wahrem Kern, der aber immer schneller schrumpft.

Auch der Jugendsender des Norddeutschen Rundfunks "Njoy" berichtet über die Studie.

Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung durch Usenet Provider

Usenet Anbieter müssen illegal verbreitete Inhalte sperren, urteilt das Landgericht Düsseldorf

Usenet-Trick.de, 23.05.2007 - Heute hat das Landgericht Düsseldorf der Klage von Musik-Mogul EMI gegen den Usenet-Provider United Newsserver (Az: 12 O 151/07), wegen der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung durch Unterlassen, Recht gegeben. Die Richter urteilten:

Die Anbieter des Usenet sind angehalten, illegale Inhalte zu sperren, sobald sie von ihnen Kenntnis erlangen. Es sei dem Anbieter technisch und rechtlich möglich, sowie durch den wirtschaftlichen Profit auch zumutbar. Urteil des Verfahrens vom 23.05.2007

Der beklagte Usenet-Provider will in Berufung gehen.

Oberlandesgericht Düsseldorf kippt Urteil im Usenet-Prozess

Usenet-Provider gewinnt in Zweiter Instanz

Usenet-Trick.de, 16.01.2008 - Gestern verkündete das OLG Düsseldorf seine Entscheidung in der Sache EMI ./. United Newsserver. Tenor:

"Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23.05.2007 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Die Antragsstellerin trägt die Kosten des Verfahrens."

Im Klartext: Usenet-Provider sind Access-Provider und haften nicht als Störer von Urheberrechten. Az: I-20 U 95/07 Urteil beim OLG Düsseldorf

Usenext Account Fake

VORSICHT Infektionsgefahr!

Auf YouTube.com taucht immer wieder eine Video-Anleitung zum illegalen Fake von Usenext-Accounts per Software auf.

Es wird ausdrücklich davor gewarnt den Anweisungen aus dem Clip Folge zu leisten. Es soll dabei ein Zip-File heruntergeladen werden, dessen Entpacken in einer Virusinfektion des Systems enden könnte.

Die Möglichkeit gratis an einen Usenext Account zu kommen lockt viele Gutgläubige User in die Falle und verleitet zur Straftat. Denn das faken eines Kunden-Kontos bei einem Telekommunikationsdienstleister könnte einem teuer zu stehen kommen, sollte der geprellte Provider den Digitalen Langfinger erwischen. Schadenersatzansprüche und Bussgelder können schnell ein ganzes Jahresgehalt Lehrgeld bedeuten.